Corona-Pandemie Zusammenfassung - Grundschule Fischbach (an der Nahe)

Direkt zum Seiteninhalt

Corona-Pandemie Zusammenfassung

 
  1) Maskenpflicht

·         Wer positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde oder einen Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt hat, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung und auf dem gesamten Schulgelände eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt frühestens nach fünf Tagen nach Durchführung des Tests. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Die Maskenpflicht endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.
 
      Ist das Tragen einer Maske z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, besteht Absonderungspflicht.
 
 
2) Verhalten im Krankheitsfall
 
Generell gilt weiter: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!
 
Das heißt, stark symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler sollen ebenso wie Lehrkräfte die Schule nicht besuchen, unabhängig davon, ob eine Infektion mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger vorliegt. Damit schützen sie sich selbst und andere und tragen zu einem gut lau- fenden Schulbetrieb bei.
 
 
 
3) Verhalten im Fall einer symptomlosen Infektion
 
Im Fall einer symptomlosen Infektion sind SchülerInnen
unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet.
 
 
4) Meldepflicht
 
Die Eltern sind nicht mehr verpflichtet, die Schulleitung über den Infektionsfall zu informieren.


Gerne können weiterhin kostenlos Selbsttests für Zuhause mitgenommen werden.

Notbetreuung, wenn eine Klasse Fernunterricht oder frei hat

Informationen zum Ausleihen eines Tablets



Zurück zum Seiteninhalt